Katharina Horn

Solomutterschaft und die liebe Steuer

Ein Gastbeitrag: Solomutterschaft und Steuer,

alleinerziehend trotz Solomama-WG?

Steuerrechtlich alleinerziehend? – ein Thema für Solomütter

Gelte ich steuerrechtlich “alleinerziehend”, wenn ich in einer WG lebe? Googelst Du diese Einträge, wirst Du vielleicht schnell davon überzeugen lassen, dass Du den Status Steuerklasse 2 verlierst. Ist das so? < Diese Frage habe ich ebenfalls schon mehrfach in der Beratung gehört und möchte künftig auf diesen Artikel verweisen. Danke schon mal im Voraus an Sandra, die hier ihre Erfahrungen mit uns teilt. Schon in der Schwangerschaft kommt eine geballte Ladung an finanziellen Themen auf Dich zu:

  • Elternzeit und Ausstieg oder  Abschied von der Arbeit
  • Beschäftigungsverbot
  • Mutterschutz
  • Elterngeld
  • Rückkehr in die Arbeit: Elternteilzeit

Wie und wann kehre ich eigentlich wieder zur Arbeit zurück, mit wie vielen Stunden?

Welche Sozialleistungen stehen mir zu, welche Versicherungen sollte ich abschließen und welche Vorkehrungen der Vorsorge sollte ich treffen?

Doch damit ist es nicht genug, denn es muss ja auch ein Kitaplatz gefunden werden. Ohne Kindertagesbetreuung ist die Rückkehr in die Arbeit nur schwer möglich.

Und schlimmstenfalls reicht das Elterngeld nicht aus.

Die Solomütter, die ich bisher kennenlernen durfte, sind hier sehr kreativ, gut strukturiert und vorbereitet. Ausgestattet mit Checklisten, Tabellen und Co starten sie schwanger ihrer Solomutterreise. 

Aber ganz wichtig liebe Solomütter auf Euren Weg in die Solomutterschaft – vergesst bitte die Steuer nicht. 

Viele Menschen hassen dieses Thema. Trotzdem ist es wichtig, sich mit den „lieben Steuern“ auseinanderzusetzen. Denn als Solomutter bist Du als Arbeitnehmerin in der Elternzeit wahrscheinlich zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet. 

Ein Grund mehr, sich mal mit der Steuerberater*in kurzzuschließen. Als alleinstehende Person kommt für Dich die Steuerklasse 2 in Frage.

§38b Abs. S.2 EStG besagt:

in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b) zu berücksichtigen ist”. 

Anstatt Dich jetzt mit lauter Gesetzestexten auseinanderzusetzen, um besser verstehen zu können, was es mit diesem Entlastungsbetrag auf sich hat, empfehle ich doch eher die Seiten des Familienportals zu lesen.

Hier findest Du ein schönes Erklärvideo zum Entlastungsbetrag und zur Übertragung des Kinderfreibetrags. 

Um den Entlastungsbetrag zu bekommen musst Du diese Voraussetzungen

  • mindestens ein Kind lebt bei Dir im eigenen Haushalt 
  • für das Kind beziehst Du Kindergeld oder 
  • für das Kind steht Dir der Freibetrag für Kinder zu
  • du bist alleinerziehend und auch alleinstehend (keine weitere erwachsene Person im Haushalt)

„Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht.“

Beantragen kannst Du schon vorher den Wechsel auf eine Steuerklasse 2 oder Du machst Deine Angaben in der Steuererklärung zum Entlastungsbetrag in der Anlage Kind.

Kommen wir doch mal auf Sandra zu sprechen. Denn dieser Beispielfall zeigt auf, warum es wichtig sein kann, die Steuerklasse zu wechseln. Mehr dazu schreibt sie selbst in diesem Gastbeitrag zu ihren Erfahrungen mit der lieben Steuer in der Solomutterschaft: 

Lohnsteuerklassenwechsel – Als Solomama die Lohnsteuerklasse beantragen,
(Sandra, Solomutter)

Was für ein langweiliges und dröges Thema, wenn man doch so viele schöne Stunden mit dem eigenen Spross verbringen kann. Da denkt man nicht gerne an die Lohnsteuer. Nichtsdestotrotz ist es enorm wichtig, wie ich in den letzten Wochen erfahren musste. 

Mit dem mehr für mich emotionalen Ereignis des ersten Geburtstages meines Sohnes, wusste ich, dass nun sein zweites Lebensjahr beginnt und viele neue Überraschungen auf uns zu kämen. 

Und dies bereits vier Tage nach seinem Ehrentag: Ich schaute auf meinen Kontoauszug und entdeckte voller Entsetzen, dass das Elterngeld nicht mehr gezahlt wurde. Vielleicht ein Irrtum, Ferien bei der Elterngeldstelle oder, oder, oder? Als dann weitere drei Tage verstrichen, wurde ich unruhig. Ich hatte doch nun alles auf 14 Monate Elternzeit ausgerichtet (Arbeitsbeginn, Eingewöhnung bei der Tagesmutter usw.).

Sofort habe ich mich mit der Elterngeldstelle in Verbindung gesetzt. Dort erhielt ich die Auskunft, dass ich die zwei Monate zusätzliches Elterngeld (13. und 14. Monat) nur beziehen könnte, wenn ich die Steuerklasse 2 vorweisen kann. Als mein Sohn geboren wurde, sagte mir meine Steuerberaterin, dass ich in Steuerklasse 1 eingeordnet werde, da ich alleinerziehend in einer Mehrgenerationen-WG lebe, alle Mitbewohner gemeinsame Räume benutzen und diese somit den „Kleinen“ mit erziehen würden und wir so keinen eigenen Haushalt führen würden. Wie absurd – fand ich! Gut, dachte ich mir zu dem Zeitpunkt, was soll es. Nun musste ich schnellstmöglich handeln und den Wechsel zur Steuerklasse 2 beantragen, damit ich nicht ohne Geld dastehen. Das Finanzamt (es gab nur telefonische Beratungen hier in Berlin, bei denen man mindestens 30 Minuten in der Warteschleife hing, bevor man einen „richtigen Menschen“ sprechen kann) sowie meine Steuerberaterin sagten mir, dass sie einen Wechsel in meinem Fall als schwierig erachten.  

Die Newsletter von Katharina habe ich immer gerne gelesen und schon die ein oder andere Unterstützung während meiner Elternzeit als Solomama daraus entnehmen können. So dachte ich, dass Katharina vielleicht Rat weiß. Ich fragte, ob sie Unterstützung wüsste. Sie riet mir Kontakt zum Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. VAMV<) sowie zum Anwalt Andreas Maria Wucherpfennig in Münster aufzunehmen. Dies tat ich und die Hinweise bei der Kontaktstellen gaben neues Licht. Im Einkommensteuergesetz (EStG) § 24b (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) heißt es:> 

„ (…) Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.“

Das ist die Stelle, die für mich wichtig ist. Hier wird besagt, dass das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft nicht gleich einer gemeinsamen Wirtschaft entspricht. Dieser Fakt sei widerlegbar. Daraufhin habe ich sofort ein Schreiben aufgesetzt. Diesen Gesetzestext ausformuliert, auf meine Situation bezogen und noch einmal erklärt, warum ich den Wechsel in die Steuerklasse 2 benötige. Weiterhin habe ich als Anlagen hinzugefügt: 

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Negativbescheinigung, 
  • die Kopie des Untermietvertrages, 
  • Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel. 

Und -man höre und staune- bereits nach zwei Wochen hatte ich eine positive Rückantwort des Finanzamtes im Briefkasten. Ich wurde in die Steuerklasse 2 aufgenommen. So konnte ich bei der Elterngeldstelle sehr schnell mein fehlendes Elterngeld beantragen und habe die Nachzahlung auch recht zügig erhalten. 

Welch ein Glück! Es ist schon der Wahnsinn, wie schnell es doch gehen kann. Obwohl die ganze Sache mir schon weitere Fragen hinsichtlich der Anerkennung unserer Familienform aufweist. In diesem Sinne: Gemeinsam sind wir stark! 

Sandra

Fazit: Solomutterschaft verträgt sich mit dem WG-Leben

Also liebe Solomütter – lasst Euch nicht verschrecken. Gem. §24a Abs. 3 wird der Entlastungsbetrag Alleinerziehenden gewährt, wenn sie mit einer anderen Person keine Haushaltsgemeinschaft bilden. < In einer Wohngemeinschaft wirtschaftet jeder für sich allein, sodass hier der Freibetrag zu gewähren ist. Ausnahmen sind ehe- und lebenspartnerschaftliche Beziehungen, da man hier zusammen wirtschaftet also einkauft, kocht, etc. - also auch gemeinschaftlich ein Kind erzieht. Eine Wohngemeinschaft heißt lediglich Wohnraum teilen. [/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row _builder_version="4.7.5" width="65%" width_tablet="90%" width_phone="" width_last_edited="on|tablet" custom_margin="|||" locked="off"][et_pb_column type="4_4" _builder_version="3.25" custom_padding="|||" custom_padding__hover="|||"][et_pb_text _builder_version="4.9.10" _module_preset="default" text_text_color="#000000" custom_margin_tablet="" custom_margin_phone="40px||||false|false" custom_margin_last_edited="on|phone" hover_enabled="0" locked="off" sticky_enabled="0"]

Solomutterschaft birgt so manche bürokratische Stolpersteine, nicht nur die Steuer bereitet Probleme

Immer wieder berichten mir Solomütter, dass sie in fragwürdige Situationen geraten. Manchmal ist es schwer, hier durchzublicken und alle Aspekte richtig einzuordnen und zu verstehen. Wir sind ja schließlich keine Profis. Und insbesondere Themen, die das monatliche Einkommen belangen, können besonders von Existenzängsten geprägt sein.

Hier sind Deine Möglichkeiten, zögere nicht, Dir Hilfe zu holen. Sie steht Dir zu, wie jeder anderen Person in jeder Familienkonstellation auch:

Fachkräfte anfragen:

  • Lohnsteuerhilfeverein, Verbraucherzentrale
  • Alleinerziehendeverbände/ – vereine (SHIA & VAMV) sowie Regenbogenzentren bieten oft eine rechtliche Beratung gegen eine geringe Gebühr an oder können zumindest weiter vermitteln
  • manchmal gibt es Servicehotlines (z.B. vom Familienportal)
  • z.B. bei Steuerberater*innen oder Anwält*innen
  • Auch das Finanzamt selbst kann Dir so manche (kleinen) Fragen beantworten.

Manche Wege musst Du nicht allein gehen. Viele Erfahrungen sind bereits (vor)gesammelt. Natürlich ergibt sich daraus kein 100%iger Verlass, aber Du hast einen Ansatzpunkt. wenn du andere Solomütter fragst. Nutze das Schwarmwissen anderer Solomütter.

Solomütter findest du:

  • über den Newsletter
  • über die Vernetzungstreffen
  • über die Facebook- oder Whatsappgruppe.

Natürlich kannst Du Dich jederzeit an mich wenden. Dann überlegen wir gemeinsam, welche Anlaufstelle für Dich die passende ist. 

Grundsätzlich ist eine gute Vorbereitung hilfreich, diesen Weg anzutreten. Hierfür könnte ein Webinarmodul der Reihe “Als Solomama den Alltag meistern” ein guter Anfang sein, Deinen Plan zu strukturieren. 

 

Zuallerletzt vielen Dank Sandra, dass Du Deine Recherche geteilt hast. Steuer in der Solomutterschaft – das ist ein wichtiger Aspekt in der Planung und Vorbereitung.

Auf dass diese Worte auch anderen Personen helfen!
Danke